Operative Zahnentfernung

 

Operative Zahnentfernung

Die Entfernung eines Zahnes kann aufgrund seiner Nichterhaltungswürdigkeit – d.h. großer Zerstörung des Zahnes – oder in der Kieferorthopädie durch einen bestehenden Platzmangel indiziert sein. Sie stellt für uns ein Routineverfahren dar. Wir können den Eingriff Ihren Wünschen entsprechend unter örtlicher Betäubung, im Dämmerschlaf oder in Vollnarkose durchführen.

Verlagerte Zähne

Verlagerte Zähne sind Zähne, die nicht den regelrechten Durchbruch in die natürliche Zahnreihe schaffen. Sie können bereits in der Zahnreihe stehende Zähne verdrängen oder verschieben. Die kieferorthopädisch bedingte Freilegung oder Entfernung verlagerter Zähne (retinierter Zähne) kann daher unabdingbar sein. Nach erfolgter Untersuchung bieten wir Ihnen auch hier unsere schonendsten Verfahren der operativen Zahnentfernung, gegebenenfalls mit präoperativer dreidimensionaler Röntgendiagnostik, an.

verlagerte Zähne
verlagerter Zahn

Weisheitszähne (3. Molar)

Häufig ist der Platz für unsere Weisheitszähne nicht ausreichend, das heißt, dass sie sich nicht normgerecht in unsere Zahnreihe eingliedern können. Sind Sie vollständig von Knochen bedeckt, werden sie als retiniert bezeichnet. Sind die Zähne nur teilweise vom Knochen ummantelt, werden sie als teilretiniert bezeichnet. Wenn die Indikation für die operative Weisheitszahnentfernung gestellt ist und eine enge Lagebeziehung zum Nerv oder Nachbarzahn vorliegt, kann durch die präoperative dreidimensionale digitale Volumentomographie das Risiko einer Beschädigung einer anatomisch angrenzenden Struktur deutlich minimiert werden. Auch hier können Sie zwischen den Verfahren der örtlichen Betäubung, dem Dämmerschlaf oder Vollnarkose wählen.

3ter Molar
Abbildungen aus Patientenaufklärungsbögen aus den Aufklärungssystemen Diomed und proCompliance. Erschienen bei Thieme Compliance GmbH, Am Weichselgarten 30, 91058 Erlangen, www.thieme-compliance.de.